Tätigkeitsschwerpunkte

Die Kanzlei Dr. Roland Garstenauer bietet eine umfassende Rechtsberatung auf höchstem Niveau.  Die angeführten Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sollen lediglich einen Überblick darstellen. Es werden dabei stets individuelle und praxisnahe Lösungen angestrebt.

Rechtsanwalt Dr. Garstenauer ist nicht nur im Vertragsrecht tätig und erstellt auf den jeweiligen Sachverhalt angepasste Kauf- und Mietverträge, sondern vertritt Mandanten seit Jahren erfolgreich in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und darüber hinaus bei Sportunfällen und insbesondere Skiunfällen, aber auch im Strafrecht, im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht, im Scheidungsrecht und im Arbeitsrecht sowie in Fällen der Ärztehaftpflicht und der Patientenrechte bei Behandlungsfehlern, aber auch bei Baumängeln oder Fällen der Produkthaftung.

Kauf- und Mietverträge

Das Sekretariat der Kanzlei Dr. Garstenauer steht den Klienten für die rasche Erstellung von Grundbuchs- und Firmenbuchauszügen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der konkreten Fallgestaltung und maßgeschneidert auf die persönlichen Bedürfnisse werden Kauf- und Mietverträge erstellt. Die gesamte Kaufvertragsabwicklung bis zur Grundbuchseintragung wird von der Kanzlei treuhändisch durchgeführt. Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer ist Mitglied der Treuhandrevision der Salzburger Rechtsanwaltskammer.

Gerade im Kaufvertragsrecht ist eine professionelle Abwicklung im Rahmen einer Treuhandschaft durch einen verlässlichen Vertreter erforderlich, wobei es gleichgültig ist, ob es sich dabei um eine Wohnung, ein Einfamilienhaus, ein Zinshaus oder eine gewerblich genutzte Liegenschaft handelt. Anwalt Dr. Garstenauer übernimmt die Treuhandschaft und gewährleistet damit, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer bis zur Eigentumseintragung im Grundbuch abgesichert sind. Bei der Erstellung von Mietverträgen ist nicht nur auf das jeweilige Mietobjekt, sondern insbesondere auf die für das Mietobjekt jeweils geltenden miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen Bedacht zu nehmen. Rechtlich mögliche Befristungen von Verträgen sind sowohl für Vermieter als auch für Mieter zu beachten, aber auch vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten.

Verkehrs- und Skiunfälle

Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer steht auch bei Verkehrsunfällen und Skiunfällen zur Verfügung und hat beste Kontakte zu nahezu sämtlichen Haftpflichtversicherungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ausländische Verkehrsteilnehmer am Verkehrsunfall beteiligt sind. Anwalt Dr. Garstenauer verfügt auch zu ausländischen Haftpflichtversicherern beste Kontakte. Die Schadenersatzansprüche von Geschädigten, insbesondere Reparaturkostenersatz und Schmerzengeld bei Verletzungen, werden nicht selten außergerichtlich und unkompliziert ohne Kostenbelastung für den Klienten geregelt. Nach eingehender Besprechung des Verkehrsunfalls wird von Rechtsanwalt Dr. Garstenauer abgeklärt, ob ausschließlich Schadenersatz aufgrund von Sachschäden oder aber auch Schadenersatz aufgrund von Personenschäden, somit Verletzungen, eingefordert wird.

Gemäß aktueller Rechtsprechung sind auch Trauer- bzw. Schockschäden ersatzfähig. Sämtliche Schadenersatzforderungen werden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung eingefordert. Aber auch bei Sportunfällen, insbesondere Skiunfällen, werden die Interessen der Geschädigten bestmöglich vertreten und die Schadenersatzforderungen geltend gemacht.

Strafrecht

Rechtsanwalt Dr. Garstenauer und seine Kooperationspartner stehen Ihnen auch als Verteidiger in Strafsachen gerne zur Verfügung. In vielen Fällen ist eine rasche und umfassende Informationsaufnahme zunächst Grundvoraussetzung für eine zielführende Verteidigung. Ein Verkehrsunfall mit Körperverletzung kann zu einem gerichtlichen Strafverfahren führen. Allerdings kann das Gericht von einer Strafe absehen, wenn keine schwere Schuld vorliegt und eine befriedigende Lösung mit dem Opfer im Rahmen der sogenannten Diversion gefunden wird.

Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer unterstützt Klienten dabei, Beweise zu sichern und verteidigt seine Mandanten im Strafverfahren vor Gericht, begleitet sie aber auch zu Vernehmungen vor der Polizei, nimmt Akteneinsicht und bereitet seine Mandanten auf den Prozess vor. Geschädigte haben das Recht sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen und Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Auch in diesen Verfahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer Opfer und Geschädigte.

Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht

Die Vertretung vor sämtlichen Verwaltungsbehörden wird von der Kanzlei Dr. Roland Garstenauer übernommen, sei es in baurechtlichen, kraftfahrzeug-, führerscheinrechtlichen oder anderen Verwaltungsangelegenheiten. In Verwaltungsstrafsachen werden die Klienten vor den Verwaltungsstrafbehörden ebenfalls umfassend vertreten, wobei in diesen Fällen beste Kontakte zu Behörden und Ämtern bestehen. Rechtsanwalt Dr. Garstenauer klärt zunächst ab, ob eine Rechtsschutzversicherung die Vertretungskosten übernimmt. Gegebenenfalls hat der Mandant keine Kostenbelastung.

Bei Verhängung einer Geldstrafe aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder auch eines Führerscheinentzugsverfahrens wird unverzüglich Einsicht in den Verwaltungsstrafakt der Behörde genommen und in der Folge eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Falls bereits eine Geldstrafe bzw. ein Bußgeld verhängt wurde und ein behördlicher Bescheid vorliegt, muss der Bescheid innerhalb der Rechtsmittelfrist bekämpft werden. Anwalt Dr. Garstenauer stellt sicher, dass unverzüglich Rechtsmittel, wie etwa ein Einspruch oder eine Beschwerde, fristgerecht eingebracht werden.

Familien- und Scheidungsrecht

Die überwiegende Anzahl der Scheidungen erfolgt nicht in Form einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern einvernehmlich. Unterhalt und Vermögen der Ehepartner lassen sich oft ohne gerichtliche Zuhilfenahme einverständlich regeln. Auch familienrechtliche Probleme sollten, wenn möglich, ausschließlich einvernehmlich und unter Einbindung beider Ehepartner gelöst werden. Falls die Versuche einer sinnvollen außergerichtlichen Lösung scheitern, müssen unter Beachtung der bestehenden Fristen rasch und zielführend gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Anwalt Dr. Garstenauer prüft bei Vorliegen von Scheidungsgründen die Erfolgsaussichten einer Scheidungsklage bei Gericht. Die Klagseinbringung schließt eine spätere einvernehmliche Lösung nicht aus. Eine Scheidung bzw. Trennung hat weitreichende Auswirkungen auf das Vermögen der Betroffenen und die Obsorge von Kindern.

Arbeitsrecht

Gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sei es bei der Verfassung von Dienstverträgen oder der Auflösung von Arbeitsverhältnissen und Geltendmachung von daraus resultierenden Ansprüchen, ist nicht nur die Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch der oberstgerichtlichen Rechtsprechung erforderlich. Die Kanzlei Dr. Roland Garstenauer setzt sich für die arbeitsrechtlichen und betrieblichen Belange ihrer Klienten ein. Bei einer Kündigung oder Entlassung werden von Rechtsanwalt Dr. Garstenauer sämtliche Ansprüche geprüft und es sind in diesem Zusammenhang oft Fristen sowie Termine zu beachten.

Eine Kündigung oder Entlassung muss vom Dienstnehmer nicht hingenommen werden, sondern kann unter gewissen Voraussetzungen bekämpft werden. Dabei hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungsentschädigung bzw. Schadenersatz. Aber auch für den Arbeitgeber sind Kündigungsfristen und -termine einzuhalten, was von Rechtsanwalt Dr. Garstenauer berücksichtigt wird. Für Arbeitgeber ist es oft entscheidend, darauf zu achten, dass etwa Probezeiten nicht uneingeschränkt vereinbart werden oder Arbeitnehmer wegen Dienstverfehlungen nur aus wichtigen Gründen entlassen werden können. Die Entlassung ist unverzüglich auszusprechen, andernfalls kann der Entlassungsgrund unwirksam sein.

Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Patentrecht

Der Aufbau einer erfolgreichen Marke für ein Produkt bzw. Unternehmen erfordert hohe Investitionen. Zur rechtlichen Absicherung dieser Werte dient das Markenrecht, was einer kompetenten Beratung bedarf. Schließlich ist die Marke der Lockruf, der den Käufer zur Ware führt. Je bekannter eine Marke ist, desto mehr Informationen werden über das gekennzeichnete Produkt transportiert. Entscheidend ist dabei, die Marke vor Verwechslungen im Rahmen des Wettbewerbsrechts rasch und wirksam zu schützen.

Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer sorgt sowohl für die Registrierung einer Marke als auch die damit verbundenen Schutzmöglichkeiten, aber auch für die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche. Das geistige Eigentum ist geschützt, wobei der Schutz von Marken-, Muster- oder Patentrechten durch die Eintragung in ein gesondertes Register beim österreichischen Patentamt gesichert wird. Falls das Kennzeichen eines anderen Inhabers, etwa die Marke eines Produkts oder ein Firmenname, mit dem eigenen Kennzeichen verwechselbar ähnlich ist, können Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche die Folge sein. In sämtlichen Fällen ist es entscheidend unverzüglich mit Rechtsanwalt Dr. Garstenauer Verbindung aufzunehmen, damit keine Nachteile entstehen oder Fristen versäumt werden.

Patientenrecht und Ärztehaftplfichtrecht

Die wesentliche Rechtsgrundlage für die Behandlung von Patienten ist der sogenannte Behandlungsvertrag mit Krankenhaus oder Arzt, welcher regelmäßig bereits durch den Krankenhaus- oder Arztbesuch zustande kommt. Der Arzt schuldet keinen Erfolg der medizinischen Behandlung, sondern eine fachgerechte, dem Standard der Wissenschaft entsprechende Behandlung. Damit ist eine relativ umfangreiche Sorgfaltspflicht des Arztes bzw. der im Krankenhaus tätigen Ärzte festgelegt.

Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer bespricht zunächst eingehend den Sachverhalt auf Grundlage der Krankengeschichte. Grundsätzlich können Behandlungsfehler, aber auch Aufklärungsfehler vorliegen. Der Umfang der Aufklärung hängt von der Art, Schwere und Dringlichkeit der Maßnahme und damit zusammenhängenden Risiken sowie der Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieser Risiken ab. Die Aufklärung muss sohin umso detaillierter sein, je gefährlicher ein Eingriff ist, je mehr Alternativen für eine Behandlungsmaßnahme bestehen und wenn eine Behandlung aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist, wie zum Beispiel bei reinen Schönheitsoperationen.

Wesentlich ist aber auch, dass nicht jede Behandlungskomplikation oder schicksalhafte Entwicklung einer Gesundheitsschädigung als Behandlungsfehler zu qualifizieren ist. Gerade in Österreich sind hochqualifizierte Ärzte tätig und es gibt auch zahlreiche Operationen, welche aus anderen Gründen nicht wunschgemäß verlaufen sind und keine ärztliche Verantwortung vorliegt.

Erbrecht

Die Verantwortung für die Zukunft von Angehörigen macht es erforderlich, über den eigenen Tot hinaus zu denken, weshalb eine vorsorgende Rechtsberatung entscheidend ist. Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer berät seine Klienten auch in erbrechtlicher Sicht.


Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten zur Erbschaftsregelung, entweder es werden Personen in einem Testament als Erben eingesetzt oder Vermögensgegenstände auf den sogenannten Todesfall geschenkt oder es wird über einzelne Vermögensgegenstände zugunsten bestimmter Personen verfügt oder ein Erbvertrag errichtet.


Ehegatten, Kindern und in bestimmten Fällen auch Eltern steht ein sogenannter Pflichtteil zu, sodass diesen Personen jedenfalls etwas hinterlassen werden muss. Nur bei Vorliegen besondere Umstände wäre eine Enterbung möglich. Auch treten immer wieder Fehler bei der Errichtung eines Testaments auf, weil es dabei einzuhaltende Formvorschriften gibt.